09. März 2026

Ferienauszahlung bei Management?

Ein GL-Mitglied hat einen Feriensaldo im Umfang von 3 Jahren angehäuft. Da er ebenfalls Überzeiten anhäuft, sieht er sich nicht in der Lage, die Ferientage zu beziehen. Die Kumulierung der Ferientage kommt aus der Zeit, als er noch im Projektgeschäft war und wegen eines Kundenprojektes weniger Ferien beziehen konnte. Kann man in diesem Falle eine Ausnahme machen, z.B. dass man ein Jahr Ferienguthaben auszahlt? Gemäss OR ist es nicht möglich? Entspricht dies einem Verbot?

1 Antwort

Es ist eine Risikoabwägung.

Grundsätzlich ist es verboten, damit dies hier klar steht. Art. 329f OR.

ABER.... was ist das schlimmste was passieren kann?

Der Mitarbeitenden kann sich auf Ungesetzlichkeit berufen, auch wenn er es wusste und der Arbeitgeber, also Du, darfst bei einem Austritt die Ferien nochmals vergüten. Im Einzelfall wie hier, wohl auch nachvollziehbar und wohl die einfac...

Peter Z.
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