24. März 2020

Ferien für April bereits eingegeben - im Vorfeld: Darf man MA zwingen, diese dennoch jetzt beziehen?

Wenn Mitarbeitende für im April bereits Ferien eingegeben haben, diese nun aufgrund des Corona-Virus jedoch verschieben möchten: Darf man als AG diese Personen zwingen, die Ferien zum eingegebenen Zeitpunkt zu beziehen?

1 Antwort

Antwort von Roy L. in der HR Cosmos Websession vom 23.03.2020 zu diesem Thema:

Man muss folgendes vorwegschicken: Seit 2 Wochen sind viele arbeitsrechtlichen Grundsätze über Haufen geworfen, da es auch juristisch ein Ausnahmezustand ist (auch keine Gerichtsentscheide, kaum Literatur, keine Rechtsprechung und wenig Kommentare zu diesem Thema bisher, weil es das noch nie in diesem Ausmass so gab).

Aktuell ist es daher wohl die beste Lösung, individuelle Lösungen für die MA zu finden und das persönliche (remote) Gespräch zu suchen je nach Situation des Arbeitnehmenden.

Bzgl. Zwangsferien: AG darf Ferien anordnen, er muss dem AN jedoch genügend Zeit geben (ca. 3 Monate Zeit geben - ist aktuell aber natürlich nicht möglich). Beim nun vorkommenden Abfall von Arbeit, darf man auch kurzfristig Ferien anordnen -> jedoch ist hier fraglich, ob Erholungszweck noch gegeben ist: Meiner Ansicht nach nein, je nach Situation ist der Erholungszweck nicht mehr gegeben, da die Mobilität sehr eingeschränkt ist und alles geschlossen hat (Restaurants, viele Hotels, Museen, touristische Attraktionen, Schwimmbäder und evtl. auch noch die Ausgangssperre kommen wird...

Lea H.
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