18. Januar 2023

Ferien auszahlen während Anstellungsverhältnis?

Wir haben eine Mitarbeiterin, die 40% für uns tätig ist und auch keinen anderen Job mehr hat nebenbei. Über die Jahre hat sie nun 17 Wochen Ferien angehäuft und will diese auch nicht abbauen und eine Auszeit nehmen, da ihr der Job die notwendige Struktur schafft. Wir wollten dann das Pensum erhöhen, sie arbeitet nach wie vor 40% und trägt den Rest als Ferien ein. Aber der Aufwand ist einfach gross und wenn wir ihr die Ferien einfach ausbezahlen, kommt es aufs Gleiche.

Würde hier auch gelten: Wo kein Kläger, kein Richter? :-) Oder gibt es allenfalls rechtliche Ausnahmen, wo Ferien ausbezahlt werden können? Oder kriegen wir da mit irgendeinem Amt/Revision Ärger, wenn wir das so ausbezahlen?

Die 6 Wochen Ferien für 2023 würden wir ihr selbstverständlich stehen lassen, damit die Erholung gewährleistet ist.

Danke im Voraus für alle Antworten, Erfahrungen und Einschätzungen.

2 Antworten

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Ich wurde nicht riskieren und Ferien auszahlen während der Anstellung.

Möglichkeit 1. Wie Sie sagen Für etwa 3 Monaten Pensum auf 100% erhöhen und je 3 Tage in der Woche Ferien buchen, dann hat Sie ca 36...

Cana K.
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Akzeptiert durch Author

Die Pensum-Erhöhung ist eine praktikable Lösung, sofern darauf geschaut wird, dass jedes Jahr mindestens zwei Wochen am Stück Ferien bezogen werden (Art. 329c Abs. 1 OR). Und sofern richtig gerechnet wird:
Angenommen, es ist eine 40-Stunden-Woche vereinbart bei 6 Wochen Ferienanspruch pro Jahr. 40 % von 40 Stunden sind 16 Stunden. Bei einem Ferienrest von 17 Wochen hat sie somit ein Ferienguthaben von 272 Stunden (17 × 16) aus ihrem bisherigen 40 % Pensum. Beim jetzigen 100 % Pensum ist natürlich auch der neue Ferienanspruch in Stunden höher (da entsprechen 6 Wochen schon 240 Stunden). Sie müsste somit bis Ende 2023, wenn sie dieses Jahr beispielsweise 3 Monate zu 100 % und 9 Monate zu 40 % angestellt wäre und alle Annahmen stimmen, insgesamt ca. 404 Stunden Ferien beziehen (272 + 1⁄4 × 240 + 3⁄4 × 96), davon mindestens 2 Wochen am Stück, nämlich entweder in den drei 100-%-Monaten mindestens 80 Stunden (2 × 40) oder in den neun 40-%-Monaten mindestens 32 Stunden (2 × 16), und den Rest der 404 Stunden “tageweise”. Würde sie in den drei 100-...

Ronald B.
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