28. August 2025

Fehlende Betreuung für Kleinkind – Welche Optionen hat der Arbeitnehmer?

Liebe Community

Wir haben folgenden Fall:

Ein Mitarbeiter wird im Oktober/November zum zweiten Mal Vater. Das erste Kind ist knapp zwei Jahre alt. Seine Frau ist aufgrund der Schwangerschaft krankgeschrieben und kann die Betreuung des Kleinkindes nicht übernehmen.

Die Familie kann einen Teil der Betreuung über Verwandte abdecken. Allerdings bleiben jede Woche ein bis zwei Tage, an denen unser Mitarbeiter einspringen muss und deshalb nicht 100% arbeiten kann.

Wir wissen, dass die Kinderbetreuung eine gesetzliche Pflicht ist und grundsätzlich Art. 324a OR zur Anwendung kommt. Für einige Zeit ist also eine Lohnfortzahlung möglich. Aber:

  • Was, wenn die Situation über mehrere Wochen oder gar Monate so bestehen bleibt?
  • Muss der Mitarbeiter externe Betreuung (z.B. SRK) organisieren und selbst bezahlen, auch wenn dies für ein zweijähriges Kind nicht wirklich realistisch erscheint?
  • Welche pragmatischen Lösungen habt ihr in ähnlichen Situationen gefunden?

Wir sind absolut bereit, ihm entgegenzukommen – z.B. mit Pensumsanpassung, unbezahltem Urlaub, Homeoffice oder Ferienbezug. Uns interessiert nun, welche weiteren Möglichkeiten es geben könnte, die für beide Seiten vorteilhaft sind und gleichzeitig rechtlich sauber bleiben.

Vielen Dank für Eure Einschätzungen und Erfahrungen!

2 Antworten

Das mit den 3 Tagen gilt jedoch nur für die Betreuung kranker Kinder, so wie ich in deinem Text lese geht es aber darum, das gesunde Kind zu betreuen.

In diesem Fall gewähren wir in jedem Falle Freizeit, aber diese geht zu Lasten des Mitarbeiters(Ferien, Kompensation od. unbezahlter Urlaub).

Da sich bei uns diese Fälle gehäuft haben...

Miriam A.
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Guten Tag

Der rechtliche Aspekt für die Kinderbetreuung ist klar bei 3 Tagen pro Ereignis. Es klingt jetzt vielleicht ein bisschen hart, aber ja es ist Sache der Familie die Betreuung des Kindes sicherzustellen. Wie ich dies beurteile, habt ihr schon sehr viel für diesen Mitarbeitenden gemacht. Sollte diese...

Marina Z.
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