06. November 2019

Familiäre Probleme - muss der Arbeitgeber informiert werden, wenn es die Arbeit betrifft?

Wir haben hier einen Lehrling (bereits volljährig), der uns per Mail unterrichtet, dass er diese Woche nicht mehr zur Arbeit kommen will mit der Begründung: "Gerade gibt es Familiäre Umstände, welche ich euch leider nicht mitteilen kann".

Müssen wir das als Arbeitgeber hinnehmen? Wie sollen wir da am besten vorgehen? Wir kennen natürlich seine familiäre Situation, die nicht immer einfach ist und unterstützen ihn auch, wo es nur geht ...

1 Antwort

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Ihr Arbeitnehmer beansprucht aus persönlichen Gründen das Fernbleiben vom Arbeitsplatz. Für das Vorhandensein der persönlichen Gründe ist er gem. Art. 8 ZGB beweispflichtig. Man darf ihn also zur Erklärung auffordern.

Die Frage ist, ob die "Not" in der Person Ihres Lehrlings liegt. Dann wäre er durch ein Arztzeugnis von der Arbeitsleistung dispensiert und gem. Art. 324a OR der Lohn auszurichten.

Liegt die "Not" in der Familie und bedürfen die Umstände ("moralische Verpflichtung") die Unterstützung durch den Lehrling, so gilt auch das als persönliches Leistungshindernis gem. Art. 324a OR. Aber auch dafür bleibt der AN beweispflichtig.

Art. 36 Abs. 1 ArG gilt nur für Kinder, nicht aber für Angehörige. ABER a...

Marc F.
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