08. September 2023

Erfahrung mit Feriensouveränität?

In meiner Firma überlegen wir uns, unbegrenzte Ferien für Kader einzuführen. Hat jemand damit Erfahrungen? Wie sieht das rechtlich aus, vor allem beim Austritt? Wird jeweils nur mit dem gesetzlichen Ferienanspruch von 20 Tagen pro Jahr gerechnet für die Rückstellungen bzw. für den Saldo, der Ende Jahr aufs nächste übertragen wird? Vielen Dank für eure Inputs dazu.

2 Antworten

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Es wäre wohl tatsächlich sinnvoll und am einfachsten, nur mit dem gesetzlichen Jahresferienanspruch gemäss Art. 329a Abs. 1 OR zu rechnen und darauf zu achten (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Art. 328 OR), dass wenigstens dieser Mindestanspruch innerhalb des Jahres auch bezogen wird, davon mindestens zwei Wochen am Stück (Art. 329c Abs. 1 OR). Wird der Mindestanspruch nicht verbraucht, wird der Ferienrest auf das nächste Jahr übertragen bzw. bei Austritt ausbezahlt, sofern er auch in der Kündigungsfrist nicht bezogen werden kann.
Wer mehr Ferien als den Mindestanspruch beziehen will, kann dies in so einem Modell tun, hat dann einfach einen negativen Feriensaldo (der allerdings buchhalterisch nicht zu einer Forderung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer führen darf), welcher zum Jahreswechsel jeweils nullgestellt werden ...

Ronald B.
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nur ein paar Ideen?

  • Unbegrenzte Ferien heisst ich kann das ganze Jahr über Ferien nehmen, und das bei vollem Lohn?
  • Rückstellungen müssten auf dem gesetzlichen Anspruch gemacht werden, wenn weiteres nicht einklagbar wäre.
  • Ferienübertrag gibt es wohl nicht, denn er hat ja dann schon wieder das ganze Jahr über die Möglichkeit F...
Peter Z.
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