Entsendung von DE nach CH - Sozialversicherungspflicht?
Unsere Unternehmung ist eine Tochtergesellschaft von einer DE-Unternehmung. Eine Kadermitarbeitende hat einen neuen Arbeitsvertrag (sog. Splitvertrag) erhalten mit folgendem Inhalt: weiterhin in DE angestellt und sozialversicherungspflichtig, befristete Entsendung nach CH zu uns für 12 Monate, Lohnzahlung 25% wird in DE ausbezahlt, 75% wird in CH ausbezahlt. Mir macht die Sozialversicherungspflicht sorgen. Müsste nun die DE-Gesellschaft für die MA ein A1 Formular für die Entsendung nach CH beantragen? Müssen wir von den 75% Lohn, die von der CH-Payroll ausbezahlt werden sollen, die vollen Soz.beträge nach DE abliefern? Wenn ja, welche, wieviel und wohin? Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen?
1 Antwort
Das lässt sich nicht pauschal klären oder beantworten, dabei kommen jeweils die Einzelumstände zum tragen.
Es besteht ein Splitvertrag: ergo ein vorliegendes Arbeitsverhältnis zum DE- und zum CH-Arbeitgeber parallel? Dann könnte dies als sogenannte “Mehrfachtätigkeit” ausgelegt werden, und eben nicht als “Entsendung”.
Dabei würde dann die Frage ausschlaggebend sein, wo sich der Wohnsitz befindet und in welchem Staat zu wievielm %-ualem Anteil die Tätigkeit ausgeübt wird; hier gelangt dann die “25%-Regelun” zum tragen.
Handelt es sich aber nur um ein (1) rechtliches Arbeitsverhältnis zum DE-Arbeitgeber, dann würde es vielmehr als Entsendung ausgelegt werden; die Sozialversicherungsunterst...