07. März 2024

Entsendung aus Italien für ein Projekt?

Hallo, wir planen einen Neubau und unsere Gruppe will einen Experten aus Italien in die Schweiz hierfür versenden. Für dieses Jahr sollte eine 90 Tage Bewilliung genügen. Doch nächstes Jahr starten wir mit dem Bau und da wird er immer wieder wochenweise in die Schweiz kommen. Der Arbeitsvertrag soll weiterhin über die Niederlassung in Italien laufen. Welche Möglichkeiten hinsichtlich Bewilligungen habe ich hier und was gilt es zu beachten?

3 Antworten

Ich glaube du stellst die falsche Frage.

Da ihr nicht der Arbeitgeber seid, müsste die Italienische Firma für eine Bewilligung sorgen. Und da ist wohl nach 90 Tagen Schluss.

Wird er entsandt, so...

Peter Z.
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Mit der 90 Tage-Regel ist bereits mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage abgedeckt, vorausgesetzt es werden nicht noch andere MA von der italienischen Niederlassung in die Schweiz gesendet. Nach Ausnützung der 90 Tage-Regel könnt ihr eine 120 Tage Bewilligung beantragen, wobei hier zu beachten ist, dass die Tage, welche der MA der 90 Tage-Regel Limite der italienischen Zweigniederlassung belastet hat, den 120 Arbeitstagen abgezogen wird. Mit einer 120 Tage Bewilligung kann der M...

Philipp S.
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Da der Hauptsitz in Italien liegt (EU) brauchen Sie, je nach geplanter Länge dieses Bauvorhabens/ Projekt eine andere Bewillig...

Stefanie A.
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