01. Juli 2020

Entschädigung Ferien nach Austritt?

Guten Tag
Für die Berechnung des Ferienguthabens, welches nicht mehr in der regulären Angestelltenzeit bezogen werden kann, existieren verschiedene Berechnungsarten. Es scheint auch, dass die Quellen im Internet sich da nicht ganz einig sind.

Konkret geht es darum, dass ein Mitarbeiter noch 34 Tage Ferien hat, welche er nicht mehr im Zeitraum seines offiziellen Vertrags beziehen kann und deshalb eine Auszahlung erfolgt. Für Berechnung dieses Geldbetrages suche ich eine rechtliche Basis um dies korrekt abzuwickeln.

Danke für Eure Hilfe

4 Antworten

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Hallo. So lapidar wird es im "Handbuch für Arbeitgeber" beschrieben. Die Berechnungsformel am Beispiel ...

Patrick A.
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Welches Payroll System verwendet ihr? Grundsätzlich sollte dort schon eine Berechnung hinterlegt sein, welche die Überstunden/Überzeitlöhne berechnet.

Und ja, wie vorher schon beschrieben gibt es eine Anzahl Berechnungsmethoden, welche alle korrekt sind, obwohl sie schlussendlich unterschiedliche Resultate zeigen.

A: Statistisch jeder Monat hat 30 Tage: Monatslohn / 20 Arb.Tage x Anz. Ferientage.

B: Statistisch jeder Monat hat 21.66/21.75 Arb.Tage: Mtlohn / 21.66 x Anz. Ferientage (hier geht es schon los, mit einem Schaltjahrtag oder ohne 261/260 Tage)

C: Aus dem Stundenlohn abgeleitet. Std.Lohn x Anz. Tagesstd. x Ferientage. (13ter oder nicht?)

D: mit Ferienprozenten (im Beispiel hier 20 Tg = 8.33%). Also (Jahreslohn * 8.33% / 20 Tg) * Anz. Ferientag...

Peter Z.
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Guten Tag

Wir berechnen die Ferienauszahlung jeweils wie folgt: Jahresverdienst (ML x 12/13) geteilt durch 260 - Anzahl Ferientage. So werden die tatsächlichen 8,33% Ferien e...

Sandra L.
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