Engagement von Künstlern & Musikern?
Liebes HR Cosmos Netzwerk
Hat jemand von euch Erfahrung mit dem Engagement von Musikern und Künstlern? Konkret benötige ich Tipps für die Ausgestaltung der Verträge. Es sind meist einmalige Auftritte. Vielen Dank für eure Hilfe!
1 Antwort
Ein Arbeitsverhältnis nach Art. 319 ff. OR (Einzelarbeitsvertrag) läge vor, wenn Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten, organisatorische Eingliederung und Lohnzahlung bestehen würden.
Einmalige Auftritte von Musikern/Künstlern gelten meist nicht als solche Arbeitsverhältnisse, sondern als freischaffende, selbständige Tätigkeit: Auftragsverhältnis, Art. 394 ff. OR, wenn der Künstler eine Dienstleistung erbringt (z. B. Auftritt), oder Werkvertrag, Art. 363 ff. OR, wenn ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (z. B. Studioaufnahme mit vereinbartem Ergebnis).
Vertragsinhalte:
Parteien: Klare Benennung des Veranstalters und des Künstlers / Musikers
Art der Leistung: Beschreibung des Auftritts (z. B. D...