28. Juni 2019

Elektronische Personaldossier - Müssen Lehrverträge in Papierform aufbewahrt werden?

Lehrverträge bedürfen ja der Schriftform - können diese trotzdem eingescannt und in einem elektronischen Personaldossier archiviert werden? Oder müssen die Originale in Papierform aufbewahrt werden?

Danke für eure Hilfe!

3 Antworten

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Der Lehrvertrag muss ja durch die kantonalen Berufsbildungsämter genehmigt werden. Soweit ersichtlich verlangen bisher alle Kantone das Einreichen der unterzeichneten Lehrverträge noch in Papierform. Ist der Lehrvertrag jedoch genehmigt worden, steht M.E. nichts d...

Marc F.
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Akzeptiert durch Author

Es gibt bestimmte Klauseln, die nur gültig sind, wenn sie eigenhändig unterschrieben werden.

Ich empfehle, alle Dokumente, die solche Klauseln enthalten, im Original aufzubewahren. Bei den Klauseln, die die nur gültig sind, wenn sie unterschrieben werden, handelt es sich vor allem um:

  • Klauseln, in denen die ...
Andrea H.
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Ich berate jeweils wie folgt, bei Einführungen von elektronischen Personalakten.

Die Gegenpartei, also der Mitarbeitende, hat gleichermassen ein Original vorzulegen. Ist dieses identisch mit der AG elektronischen Form, so ist rechtlich alles ok.

In den 1%, wo das vielleicht nicht der Fall ist, wäre eine richterliche Beurteilung nötig, welche Version wohl eher passend ist. Und verliert man diesen einen Fall, so steht dem die Arbeit und die ...

Peter Z.
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