23. Juni 2026

Ehem. Mitarbeiter bittet nach 2 Jahren um Korrektur des Arbeitszeugnisses?

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir haben von einem ehemaligen Mitarbeiter die Aufforderung zur Korrektur seines Arbeitszeugnisses erhalten.

  1. Namentliche Nennung von Kunden
  2. Nennung der konkreten Projekterfolge
  3. Anpassung der Bewertung des Verhaltens gegenüber dem Team von “einwandfrei” auf “stets vorbildlich und einwandfrei”
  4. Nennung des expliziten Kündigungsgrundes (Differenzen im Verständnis der Anforderung an die Position)
  5. Bedauern hinzufügen

Namen von Kunden möchten wir eher ungern in das Dokument einfügen, da so Bewerbungen bei Konkurrenten direkt Teile unseres Kundenstammes offenlegen.

Besteht hierzu eine Verpflichtung in irgendeiner Form?

Projekterfolge sind in Ordnung für uns.

Bzgl. der Bewertung des Verhaltens haben wir keine schriftlichen Belege. Es gab Aussagen, die beim Team aufgestossen sind. Mehrfach Konflikte im Team. Aber wie gesagt - nicht dokumentiert.

Was können wir hier tun?

Nennung des Grundes ist für uns in Ordnung.

Bedauern möchten wir ungern erwähnen, da es schlichtweg nicht stimmt.

Haben Sie Empfehlungen zum Vorgehen?

Freundliche Grüsse und vielen Dank!

1 Antwort

Ein Arbeitszeugnis muss wahr, vollständig, klar und wohlwollend sein.

Wenn die erste Version des Zeugnisses diesbezüglich nachgebessert werden muss, dann hier am besten wie folgt:

  1. Projekterfolge ergänzen (soweit korrekt).
  2. Kündigungsgrund neutral aufnehmen.
  3. Kunde...
Ronald B.
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