05. Dezember 2019

Darf nicht belegter Spesenvorschuss vom Gehalt abgezogen werden?

Ein Mitarbeiter hat Spesenvorschuss für geschäftliche Auslagen von unserer Buchhaltung erhalten und muss nach int. Reglement die Spesen nach der Geschäftsreise / Auslagen mit den entsprechenden Quittungen belegen können. Dies ist nicht erfolgt. Darf der Spesenvorschuss vom Gehalt abgezogen werden?

1 Antwort

Vorab stellt sich die Frage, ob der AN überhaupt keine Quittungen vorlegen konnte oder nicht für alle geltend gemachten Auslagen. Falls er überhaupt keine Quittungen beigebracht hat, stellt sich die Frage, ob er den Spesenvorschuss als "Pauschalspesen" verstehen durfte. Vielleicht, weil es da in Ihrem Unternehmen eine entspechende (reglementswidrige, aber möglicherweise sinnvolle) Praxis gab/gibt?

Gemäss Art. 327a Abs. 1 OR hat der AG dem AN sämtliche durch die Ausführung der Arbeit notwendigen Auslagen zu ersetzen. Entscheidend dürfte sein, dass diese Auslagen vom AN tatsächlich geleistet wurden. Eine "Urkunde" (= Quittung) ist als Beleg schön, aber es dürfte in der Praxis - trotz Ihrem Reglement - genügen, wenn der AN zumindest glaubhaft macht, dass er die entsprechenden Auslagen hatte. So dürfte auch ohne entsprechende Quittung ohne weiteres nachvollziehbar s...

Marc F.
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