20. Juli 2020

Darf eine MA auf freien Nachmittag beharren?

Eine schwangere Mitarbeiterin arbeitet seit dem 1. Monat der Schwangerschaft nur noch 50%. Bis anhin Ende Juli hatte sie immer am Freitagnachmittag frei (krankheitshalber, weil nur 50% arbeitsfähig). Nun ändert sich das im August z.G. einer anderen Mitarbeiterin, die gesundheitlich angeschlagen ist. Die schwangere Mitarbeiterin sieht das nicht ein und beharrt auf diesen freien Nachmittag. Darf sie das? Muss sich das ganze Team fügen oder ist es so, wie geplant wird?

1 Antwort

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Es ist ja nun schon mal merkwürdig, dass man ab dem 1. Monat Schwangerschaft schon auf 50% runtergeht. Hatte ich in 35 Jahren Personalarbeit noch nie gesehen. Aber man lernt immer wieder mal was dazu... LLL.

Somit ist zu klären, ob das Arztzeugnis nur die Schwangerschaft bestätigt, und somit Arbeitssicherheitsmassnahmen ermöglicht, oder ob es tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. (Anmeldung bei KTG Versicherung machen, auch wenn die Karenzfrist noch nicht vorbei ist. Sicherlich werden sie dann die nötigen Unterlagen einfordern, um feststellen zu ...

Peter Z.
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