07. April 2020

CEO und Geschäftsleitung in Kurzarbeit?

Darf man den CEO und die Geschäftsleitung auch für die Kurzarbeit anmelden?

3 Antworten

Ich habe heute vom WAS-Luzern die Rückmeldung erhalten das in unserem Fall (KMU 70 MA) lediglich die Geschäftsführerin dem Pauschalbetrag unterliegt. Alle anderen GL-Mitglieder können somit normal für die KAE gemeldet werden. Da...
Daniel L.
3 Bewertungen

Eindeutig JA! [LINK] (Aber nur in diesen speziellen Zeiten!)

Zudem habe ich Ih...

Marc F.
2 Bewertungen

Grundsätzlich bin ich mit Marc F. einverstanden. Aber...

So wie ich die Frage verstehe geht es eher darum, ob man für CEO und GL KAE mit Rückerstattung auf 80% der Ausfallstunden beantragen kann oder ob sie nur Anspruch auf die Pauschale von CHF 3'320.- für "arbeitgeberähnliche Angestellte" haben (sh. Link, den Marc gepostet hat).

Soviel ich weiss gibt es im Moment ein paar Hinweise, aber keine konkrete Kriterien um zu entscheiden, ob jemand "arbeitgeberähnlich" ist.

Meine Interpretation als nicht-Jurist:

  1. ja, GL & CEO haben auf jeden Fall (mindestens) Anspruch auf die Pauschale.
  2. CEO: falls diese Pers...
Etienne B.
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