27. Juli 2020

BVG: Braucht es das Einverständnis der MA bei Einführung Sparanteil bereits ab 18 statt 25 Jahren?

Liebe Community

Wir erwägen, ob wir bei unserer Pensionskasse den Sparanteil bereits ab 18 Jahren statt wie üblich ab 25 Jahren einzahlen sollen. Dies bedeutet v.a. für jüngere MA weniger Nettolohn und das Verständnis für diese Massnahme lässt sich in solch jungen Jahren wohl auch eher nur schwer aufbringen. Die Interessen der MA dürften sich abhängig vom Alter doch sehr unterscheiden.

Grundsätzlich frage ich mich: Müssten wir vorab das Einverständnis der MA einholen bevor wir dies umsetzen dürften?

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Grundsätzlich ist es möglich, junge Arbeitnehmende in den Sparprozess des BVG einzubinden, ich persönlich kenne es ab dem Jahr, in welchem man 20 Jahre alt wird.
Es kann von den Arbeitnehmenden sowohl als Vorteil als auch als Nachteil empfunden werden. Arbeitgebende können es positiv im employer branding verwenden.
Die Kassenlösung ist dann eine "umhüllende" Vorsorge, da dieses Angebot als Überobligatorium gilt,...

Verena S.
1 Bewertung

Das BSV sagt hierzu: "Unter Umständen können sich diese Personengruppen jedoch freiwillig für die Minimalvorsorge versichern.". Gemeint sind die unter 25 jährigen. Es ist aber nicht klar, welche Umstände sie meinen.

Frage: weshalb wollt ihr etwas tun, was gesetzlich nicht gefordert ist, alleine in der Landschaft steht, nicht gewoll...

Peter Z.
0 Bewertungen

Schließen