26. Juni 2020

Bezüglich Homeoffice - wo finde ich Angaben zur Berechnung der Entschädigung für Infrastruktur?

Es betrifft im vorliegenden Fall den Kanton Zürich: da habe ich eine Berechnungsformel gefunden: Miete / (Anzahlzimmer +1) für den Abzug bei den Steuern - kann das auch als Grundlage für die Entschädigung des AN genommen werden?

Beispiel:

Zimmer: 3.5

Miete: CHF 2'500.-

CHF 2'500.-/ (3.5+1) = ca. CHF 550 Entschädigung pro Monat

2 Antworten

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Diese Frage wurde unlängst im letzten Arbeitsrechtskolloquim des ZGP behandelt.

Kurzfassung: pauschale Spesenentschädigungen sind nicht statthaft. Der Mitarbeitende soll seine Auslagen belegen und diese müssen dann bezahlt werden. Es mag nun Auslagen geben, welche man nicht beziffern kann (Abnützung eines Druckers, der dann früher ersetzt werden müsste...) welche aber eher minimal sind und somit nicht zu berücksichtigen wären. Gerätschaften für die Arbeit muss der AG zur Verfügung stellen. Wenn nun ein AN einen Computer kaufen muss, für die Arbeit notabene, muss der AG diesen bezahlen.

Unbenommen ist es, dass ein AG eine Pauschale bezahlt, welche dann aber nicht Spesencharakter hat.&nb...

Peter Z.
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Die Antwort fällt nicht leicht und hängt u.a. davon ab, ob der/die Mitarbeitende fulltime dort arbeitet - ev. sogar dort eine "Filiale" betreibt - oder do...

Marc F.
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