Bezug von einzelnen ganzen oder halben Ferientagen?
Spricht etwas dagegen, dass eine Mitarbeitende Person halbe oder ganze Ferientage einzeln bezieht? Die zwei Wochen Mindestbezug pro Dienstjahr werden erfüllt. Meistens geht es dann nur noch um max. 4-5 Tage pro Jahr, welche mal für ein verlängertes Wochenende oder für sonstige nicht bezahlte Absenzen verwendet werden.
2 Antworten
Gemäss OR sind zwei Wochen am Stück zu beziehen. Rest wird nicht geregelt. Somit alles gut.
Von der Fürsorgepflicht abgeleitet, würde i...
Nein, wenn die gesetzlichen minimalen zwei Wochen (Art. 329c Abs. 1 OR) bezogen wurden, kann der Rest auch in kleineren Stücken gewährt werden, insbesondere, wenn der Wunsch vom Arbeitnehmer kommt.
Aber es ist halt schon so, dass sich die Erholung in der Regel erst ...