13. April 2024

Betreuung Eltern, Arbeitsunfähigkeit und Unfall?

Liebe HR Cosmos Mitglieder

Wir haben einen sehr kniffigen Fall:

Einen Mitarbeiter hat Ferien und geht nach Srilanka, wo er während den Ferien seine kranke Mutter betreut. Der Mitarbeiter erkrankt ins Srilanka und sendet uns das AUF Zeugnis per E-Mail. Der MA ist weiterhin in Srilanka und nachdem wir mehrmals nach einen neuen AUFZeugnis angefragt haben, hat er uns bis heute keinen neuen Arztzeugnis zugestellt. Danach meldet er sich und teilt mit er habe einen Unfall erlitten und kann nicht in der CH zurück.

Wir haben die Unfallmeldung gemacht haben bis heute keine Rückmeldung vom MA erhalten, somit gehen wir davon aus, dass er wieder arbeitsfähig ist aber nicht zur Arbeit erschienen ist und deshalb einen Annahmeverzug oder Arbeitsverweigerung des MA besteht? Ist das so? Wie sieht es aus, wenn er uns die Unfallmeldung nicht sendet? Wir haben mal den Unfall gemeldet haben jedoch keine Angaben wie und wo das passiert ist. Dürfen wir den MA aufgrund der Arbeitsverweigerung oder Annahmeverzug des MA kündigen, obwohl wir eine Unfallmeldung gemacht haben und wir dann an die Sperrfristen gebunden sind? Der MA ist im Ausland meldet sich nicht und wir haben keine weiteren Mitteilungen von ihm erhalten. Gehen wir richtig vor, wenn wir den MA eine Verwarnung aussprechen bzw. per Post oder E-Mail zustellen, (wobei er im Ausland ist und er natürlich nicht Kenntnis davon nehmen kann), ausser er liest seine E-Mail und wenn keine Rückmeldung kommt, wir die Kündigung aussprechen können. Ich gehe davon aus, dass es sich doch etwas beisst mit der Unfallmeldung. Hat jemand bereits einen solchen Fall gehabt und mir einen guten Tip geben kann, wie ich am Besten vorgehen kann? Danke.

1 Antwort

Roland hat hier schon viel geschrieben, was so verwendet werden kann. Der Fall ist heikel.... aber ich versuche die Vereinfachung.

Grundsatz: Lohn gegen Arbeit. Wird nicht gearbeitet, gibt es auch keinen Lohn.

Absenzen müssen ordentlich belegt werden um Ersatzleistungen zu erhalten.

Für die Zeiten, wo ihr ein AUF Zeugnis habt und ihr das auch aktzeptiert (Ausland und in einer Fremdsprache??) müsst ihr den Lohn bezahlen. Immer dann, wenn kein Zeugnis oder eine a...

Peter Z.
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