21. November 2023

Berechnung Stundenlohn für Überstundenauszahlung?

Wir haben zwei Personen welche Teilzeit im Monatslohn arbeiten. Es handelt sich dabei um ein 50% und 70% Pensum.

Es wird regelmässig das vereinbarte Pensum überschritten, um ca. 15%. ( im gegenseitigen Einverständnis). Die Pensen werden nicht erhöht sondern man bezahlt die Überstunden aus. Ein Zuschlag von 25% wurde Vertraglich ausgeschlossen, ein 13. Monatslohn besteht nicht.

Wie wird nun der korrekte Stundenlohn für diese Auszahlung gerechnet?

Jahreslohn/52 Wochen /Stundenwoche 42.5 = Stundenlohn

Hätten sie nicht auch noch Anrecht auf 8.33% Ferien und 2.27% Feiertagsentschädigung.

Da eigentlich eher eine Vertragsanpassung hätte gemacht werden sollen, da die Überstunden zur Regelmässigkeit geworden sind.

2 Antworten

Ergänzend zu Rolands ausführungen.

Ja, ihr solltet drindeng den Vertrag anpassen. Die Lösung mit regelmässigen Überstunden ist schlecht, da im Falle ei...

Peter Z.
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Ein Stundenlohn enthält nie einen Ferien- oder Feiertagszuschlag. Diese Zuschläge kommen zum Stundenlohn hinzu (weil während der Ferien und der Feiertage nicht gearbeitet wird, der Arbeitnehmer im Stundenlohn - im Gegensatz zum Arbeitnehmer im Monatslohn - deshalb dann nichts verdient). Mehr zu diesem Thema hier: https://buchshop.bod.ch/der-stundenlohn-rechtliches-und-rechnerisches-ronald-biefer-9783756292622
Für das Auszahlen von Überstunden gilt als Basis nicht der Grundlohn, sondern der sogenannte “Normallohn” (Art. 321c Abs. 3 OR), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Dieser Normallohn besteht aus Grundlohn und, gemäss Bundesgericht (Urteil 4A_352/2010), auch einem allfälligen 13. Monatslohn, variablen Lohnbestandteilen (Provision, Umsatzbeteiligung...

Ronald B.
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