07. Januar 2020

Berechnung der Sperrfrist bei Unterbrüchen?

Einen schönen guten Nachmittag

Ich habe eine Frage betreffend der Berechnung der Sperrfrist bei Krankheit bei Unterbrüchen der Arbeitsunfähigkeit.

Wir haben eine Mitarbeiterin mit MS, welche immer wieder aufgrund der Krankheit tage- oder wochenweise krankgeschrieben ist. Da dies für unsere Firma leider in diesem Rahmen nicht mehr tragbar ist, möchten wir ihr gerne die Kündigung aussprechen und ihr dann einen Vorschlag für eine Arbeit auf Abruf unterbreiten.

Wie muss ich die Sperrfrist berechnen? Sie ist momentan wieder auf ungewisse Zeit krankgeschrieben seit dem 22.11.2019, hatte aber vorher bereits mehrere Tage und Wochen gefehlt aus dem selben Grund. Muss ich ab dem 22.11.2019 rechnen, oder kann ich die vorherigen Tage mit einbeziehen? Wenn ich sie mit einbeziehen kann, dann nur innerhalb des laufenden Dienstjahres, oder?

Danke für Eure Unterstützung!

Liebe Grüsse

1 Antwort

In aller Kürze: haben Sie schon daran gedacht, das Casemanagement der Krankentaggeldversicherung...

Marc F.
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