22. Mai 2025

Befristeter Arbeitsvertrag, KTG-Abzug?

Wird bei einem befristeten Arbeitsvertrag von 3 Monaten - wenn eine Krankentaggeldversicherung vorliegt - ein KTG-Abzug auf der Lohnabrechnung getätigt? Obwohl gemäss OR 324a kein Ansprüch auf Lohnfortzahlung besteht?

4 Antworten

KTG-Versicherungen sind in der Regel eine VVG-Lösung - ergo ist diesbezüglich der entsprechende Versicherungsvertrag unter dem Punkt “versicherte Personen” zu prüfen.

Falls die Unternehmung einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen sollte, so könnte auch darin der Umfang der versicherten Personen geregelt sein.

Sollte die KTG-Versicherung untypischerweise eine KVG-Lösung sein, so unterstehen auch kurzfristige Arbeitsverhältnisse die...

Stefan S.
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Ich sehe das nun mal technisch an....

Die Versicherungsprämien sind vom Einkommenslohn abhängig. Es wäre somit nötig eine Lohnart zu haben, welche nicht KTG pflichtig ist. Habe ich aber noch nie gesehen, weshalb ich zum Schluss komme, dass einmal mehr das Versicherungsgesetz greife, wo alle einzahlen und nur wenige davon profitieren.

Ich erinnere auch daran, dass ich als Selbstständigerwerbender ALV Beiträge abliefern darf, aber keinerlei Leistungen erwarten darf, wenn ich meine SE Tätigkeit aufgebe. Es i...

Peter Z.
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Wenn eine Krankentaggeldversicherung besteht, dann sollte man mal in den Versicherungsbedingungen nachschauen, wer alles versichert ist und wer nicht. Möglicherweise (nicht unüblich) sind sämtliche Arbeitnehmer versichert. Sind alle versichert, haben alle sehr wohl einen Anspruch auf Lohnfortzahlung* - und auch auf Prämienabzüge.

Wenn der Betroffene in seinem Arbeitsvertrag eine Klausel drin hat, die ...

Ronald B.
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