12. April 2024

Ausserordentliche Freizeit?

Ein Mitarbeiter der 100% arbeitet hat einen Termin für eine Darmspiegelung, wobei er voraussichtlich einen ganzen Tag bei der Arbeit fehlen wird (dauert ca. 30 min, jedoch ist er aufgrund der Medikamente danach arbeitsunfähig). Wie ist dies zu beurteilen? Ist dies ausserordentliche Freizeit, da Termin nur schwer verschiebbar, und als Arbeitszeit zu vergüten oder handelt es sich um Krankheit (bekommt wahrscheinlich auch ein Zeugnis vom Arzt)?

Ich dachte dabei eher an Krankheit aufgrund des Eingriffes und des Arztzeugnisses. Der Mitarbeiter möchte jedoch lieber Ferien nehmen, da wir im GAV einen Karenztag bei Krankheit haben, was jedoch meiner Meinung nach auch nicht geht (da kein Erholungscharakter).

Was würde Sie dazu sagen?

1 Antwort

Ein Arztzeugnis attestiert nicht Krankheit, sondern Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Wenn also ein Arztzeugnis für den Abwesenheitstag vorliegt, greift Art. 324a OR, nicht die ausserordentliche Freizeit (Art. 329 Abs. 3 OR).
Wäre er hingegen nicht arbeitsunfähig, sondern wäre das Arbeiten zumutbar, was hier aufgrund der Schilderungen unwahrscheinlich ist, könnte man die ausserordentliche Freizeit (Art. 329 Abs. 3 OR) anwenden.
Zwar ist es grund...

Ronald B.
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