24. September 2020

Aufhebungsvereinbarung Mutterschaft gültig bei Totgeburt?

Hallo zusammen

Bei uns ist die Frage aufgekommen, was mit einer unterzeichneten Aufhebungsvereinbarung in Folge Mutterschaft geschieht, wenn dem Baby etwas geschieht oder sogar während der Schwangerschaft sterben würde / Totgeburt etc. Es wäre ja dann auch bereits eine neue Mitarbeitende eingearbeitet worden.

Gibt es trotzdem etwas wie einen Mutterschutz / Mutterschaftsurlaub? Wie ist da die rechtliche Lage? Ihr Arbeitsverhältnis wäre trotzdem beendet, oder?

Herzlichen Dank im Voraus!

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Hoffen wir mal nicht das sowas passiert.

Wenn aber doch, so gilt "Verträge sind einzuhalten".

Der Grund der Aufhebungsvereinbarung selber ist nicht relevant, sofern dies nicht explizit im Vertrag genannt wird. "Die Vereinbarung gilt nur, wenn nach der Geburt Mutterpflichten entstehen". Fallen die Mutterpflichten weg, so gilt die Aufhebung nicht mehr.

Nur.... wer sollte so einen Vertrag unterschreiben? Hat für den AG nur Nachteile...

Und ja, man könnte die neue Person auch während der Probezeit wieder loswerden. Was aber nicht ganz fair wä...

Peter Z.
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