21. Juli 2020

Aufhebungsvereinbarung Lohnfortzahlung?

Gemäss Aufhebungsvereinbarung ist die MA bis 31.12.20 angestellt. Wir haben vereinbart, dass eine Erstreckung aufgrund Krankheit, Unfall, etc. nicht möglich ist. Sollte die MA vor dem 31.12.20 krank werden, stellt sich die Frage, ob sie auch nach dem 31.12. Krankentaggeld erhält?

2 Antworten

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Gute Frage!

Ob es im geschilderten Fall Taggeldzahlungen gibt, hängt von Ihrer Taggeldversicherung (nach VVG) ab: es gibt Vereinbarungen, wonach auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Taggelder bezahlt werden, andere enden mit dem Arbeitsverhältnis.

Wenn Ihre Police die Taggeldzahlungen mit Ende ...

Marc F.
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Die von Marc geschilderte Beendigung bei Arbeitende ist eher selten. (habe keinen Kunden, bei dem es so ist... was ja nichts heissen soll)

Die KTG Versicherung wird anstelle der Lohnfortzahlungspflicht akzeptiert, wenn sie mindestens gleichwertig ist und der AG mindestens 50% der Prämie übernimmt. (Kurzversion)

Die Gleichwertigkeit ist nicht mehr gegeben, wenn die Lohnfortzahlung z.B. 6 Monate wäre und man nur 3 Mt. Kündigungsfrist hätte.

KTG ist meistens auf 720 Tage ausgerichtet und läuft nach Ende der Anstellung direkt weiter, wenn der Krankheitsbeginn während der Anstellung ist. (ACHTUNG: unbez. Urlauber denken häufig, wenn ich dann wieder arbeiten könnte, aber krank bin, zahlt die KTG. Pustekuchen, Pech gehabt. Der Krankheitsbeginn ist nicht versichert = keine Leistungspflicht!.

Weiter meinte ich aber, dass eure schriftliche Vereinbarung nicht zulässig ist. Krankheit verläng...

Peter Z.
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