Aufforderung zur Arbeit
Ein Mitarbeiter ist seit rund einer Woche nicht zur Arbeit erschienen und der Vorgesetzte will ihm nun kündigen. Ich bin der Meinung, dass wir ihm zuerst eine schriftliche Aufforderung zur Arbeit schicken müssen mit dem genauen Datum, an welchem er die Arbeit wieder aufnehmen muss. Was mich etwas verunsichert: Bei meinem früheren Arbeitgeber hatten wir in diesem Brief sinngemäss folgenden Satz drin: Sollten Sie am xx nicht zur Arbeit erscheinen und sich auch nicht bei uns gemeldet haben, betrachten wir dieses Verhalten als fristlose Kündigung ihrerseits (Arbeitnehmerkündigung). Dieses Vorgehen bzw. diese Formulierung wurde uns so vom Rechtsdienst (L-GAV) empfohlen. Ich habe aber auch schon gehört, dass dies eher heikel sei. Wie ist in so einem Fall das beste Vorgehen? Müsste man in der Aufforderung zur Arbeit erwähnen, dass wir das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen werden, falls er nicht erscheint?
Danke für euer Feedback.
2 Antworten
In änlichen Sitationen, haben wir auf Empfehlung unseres Anwalts folgendes Schreibens verschickt:
«Sie sind seit dem [Datum] unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben. Trotz unserer bisherigen Kontaktversuche haben wir von Ihnen keine genügende Begründung erhalten. Wir fordern Sie hiermit letztmals auf, Ihre Arbeit spätestens am [konkretes Datum, Uhrzeit] wieder aufzunehmen oder uns bis zu diesem Zeitpunkt eine schriftliche ...
Sollte er verstorben sein, erübrigt sich eine Kündigung (Art. 338 Abs. 1 OR).
Sollte er arbeitsunfähig sein oder sollte die Wiederaufnahme der Arbeit für ihn unzumutbar sein, wird Art. 324a OR relevant, gegebenenfalls auch rückwirkend.
Der Brief mit dem Satz (leicht abgeändert) “Sollten Sie bis am xx nicht zur A...