19. August 2026

AUF im Arbeitszeugnis?

Mitarbeiter Anstellungsdauer 12.01.2026 - 31.07.2026 (6.5 Monate), davon während 2.5 Monaten zu 100% krankgeschrieben.

Er war als Stv. Gastronomie (also mit Führung und Verantwortung) tätig. Erwähnung Krankheit/AUF im Zeugnis erlaubt?

Ich halte in unserem konkreten Verhältnis von 2,5 zu 6,5 Monaten eine Erwähnung grundsätzlich für gut begründbar, gerade weil bei einer stellvertretenden Führungsfunktion sonst der Eindruck entstehen könnte, die betreffende Person habe diese Führungs- und Verantwortungsaufgaben während der gesamten 6,5 Monate tatsächlich wahrgenommen.

1 Antwort

Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, ob die Absenz im Arbeitszeugnis erwähnt werden darf.

Das Überschreiten einer Verhältniszahl “Dauer der Absenz gemessen an der Dauer des Anstellungsverhältnis” (hier 2.5 : 6.5) reicht nicht; auch scheint es in der Rechtsprechung keine solche fixe Verhältniszahl zu geben - weil es eben auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.

Wenn die Aussagekraft des Arbeitszeugnisses betreffend Leistung und Verhalten nicht von der Absenz wesentlich beeinflusst ist und wenn die Dauer der Absenz nicht einen signifikant falschen Eindruck betreffend der beim zeugnisausstelle...

Ronald B.
0 Bewertungen

Schließen