08. Oktober 2025

Arztzeugnis mit Reiseempfehlung

Ein Mitarbeiter hat ein Arztzeugnis eingereicht, in dem bestätigt wird, dass er zwar arbeitsunfähig ist, jedoch reisefähig. Zudem wird festgehalten, dass ein Auslandsaufenthalt den Genesungsprozess nicht beeinträchtigt, sondern im Gegenteil als förderlich angesehen und ausdrücklich befürwortet wird.

Unsere bisherige Annahme war, dass ein solcher Aufenthalt als Ferien gelten und entsprechend verbucht werden muss. Der Mitarbeiter widerspricht dieser Auffassung und ist der Ansicht, dass der Aufenthalt im Rahmen der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit erfolgt.

Hatte jemand bereits einen ähnlichen Fall?

3 Antworten

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Wenn der Mitarbeiter reise-/ferienfähig ist und ins Ausland reist. Sprich der Erholungszweck auch gegeben ist, dann dürfen dementsprechend auch Ferientage abgezogen w...

Miriam A.
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Wenn keine Ferienfähigkeit attestiert wurde, dann ist er nicht ferienfähig - und der Feriensaldo bleibt unangetastet.
Wo der Arbeitnehmer genest...

Ronald B.
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Haben wir doch mal wieder zwei konträre Antworten vorliegend.

Versuche das aufzudröseln.

  1. Liegt eine Bestätigung des Arztes vor, dass die Person Ferienfähig ist? Wenn ja, folgt die Frage, ob die Versicherung das Taggeld weiterbezahlt? Hier gibt es Versicherungen, welche das von einer vorher eingereichten Anfrage abhängig machen. Neu, meinte ich gelesen zu haben, dass die SVUA weiterbezahlt, auch wenn jemand in die Ferien geht und man dann au...
Peter Z.
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