Arbeitszeugnis Wunschkonzert
Wir haben einen Mitarbeiter, der verlässt die Firma und hat aber noch ein einjähriges Zwischenzeugnis. Dieses haben wir nun genommen und in ein Abschlusszeugnis umgewandelt (1:1 denselben Text). Er hat nun noch einen Zusatzsatz angebracht, den haben wir jedoch abgelehnt, da wir finden, das Zeugnis deckt diese Aussage schon ab und zudem ist meines Erachtens die Formulierung etwas zu gut für seine Leistung. Ich habe mich dann auf das Zwischenzeugnis referenziert und gesagt, dass wir dasselbe wieder verwenden, da es erst ein Jahr alt ist und an seiner Leistung sich nichts verändert hat. Das kann man schon so begründen oder? Und dann die nächste Frage: Es ist ja nicht Wunschkonzert, dass der Mitarbeiter einfach alles aufdiktieren kann, was er im Zeugnis drin haben will, es muss ja für den Arbeitgeber auch passen oder nicht? Oder inwiefern nimmt man dann jeweils die Punkte rein die ein Mitarbeiter noch wünscht und wann nicht?
1 Antwort
Ein Arbeitszeugnis muss den folgenden Grundsätzen entsprechen: Vollständigkeit, Wahrheit, Klarheit und - zuletzt - Wohlwollen.
Wenn die Aspekte, die der Arbeitnehmer im Zeugnis haben will, zur Vollständigkeit beitragen, muss man sie integrieren.
Wenn seit dem...