22. April 2021

Arbeitszeugnis rückwirkend erstellen für Firma die es nicht mehr gibt?

Eine Partnerfirma von uns ist operativ nicht mehr tätig, aber im Handelsregister ist sie noch aktiv. Ende Jahr wird dann auch die Löschung im Handelsregister eingetragen sein. Ein ehemaliger Mitarbeiter hat sich nun gemeldet, welcher bereits vor 4 Jahren ausgetreten ist und kein Arbeitszeugnis erhalten hatte. Er hätte jetzt gerne ein Arbeitszeugnis aber auch sein ehemaliger Vorgesetzter arbeitet seit Jahren nicht mehr für diese Firma. Ich bin für einen Partnerbetrieb im HR zuständig und die Anfrage kam nun zu mir. Ich könnte ihm eine Arbeitsbestätigung ausstellen aber wie sieht es mit einem Vollzeugnis aus? Dies kann ich ja schlecht ausstellen oder wie seht ihr das?

2 Antworten

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Als juristische Person wäre die immer noch im HR eingetragene frühere Arbeitgeberin weiterhin zur Ausstellung des Zeugnisses verpflichtet. Bekanntlich verjährt der Zeugnisanspruch erst nach 10 Jahren. Praktisch aber gibt es erhebliche Einschränkungen aufgrund der Verpflichtung zur Vollständigkeit und Wahrheit. Möglicher...

Marc F.
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Wir hatten nach dem Grounding der Swissair einen ähnlichen Fall. Das Dossier war nicht mehr auffindbar. Wir haben dann Kontakt mit der ehemaligen Mitarbeiterin aufgenommen und von ihr viele Unte...

Ursula G.
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