07. April 2021

Arbeitszeugnis nach schwerem Unfall mit Invalidität?

Ein hochqualifizierter Mitarbeiter (Ende 50) hat sich vor 3 Jahren durch einen Unfall so schwer verletzte, so dass er Invalid ist. Die "normale" Anstellung dauerte nur ca. 3 Monate, danach war er lange krank geschrieben und kam dann für knapp 2 Jahre in einem Pensum von 10% als Assistent zurück, um noch im Berufsleben integriert zu bleiben. Nun tritt er auf seinen Wunsch aus. Wie soll seine kurze Tätigkeit (ersten 3 Monate) im AZ aufgenommen werden? Darf man seine Verletzung erwähnen? Er wird voraussichtlich nie mehr arbeiten. Danke für die Unterstützung.

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Ein trauriges Schicksal.

Vorab - auch wenn der Mitarbeitende IV-Taggelder bezieht, ist er nicht "in-valid" (unwert), sondern in der Ausübung seiner bisherigen Berufstätigkeit stark oder vollständig eingeschränkt. Ich bin überzeugt, dass Sie diese Werthaltung teilen (& Glückwunsch, dass Sie den schwierigen Integrationsversuch gewagt haben!) - aber für die Mitlesenden mag der Hinweis dienlich sein, dass es für die Betroffenen wichtig ist, dass sie trotz ihrem Handicap in der Berufsausübung weiterhin als vollwertige Menschen betrachtet werden.

Im Schlusszeugnis lässt sich der Unfall sowie die Integrationsbemühungen nicht verschweigen. Allerdings gehört es M.E. nicht dazu, die Verletzungsart explizit zu erwähnen. Aber dazu müsste man m...

Marc F.
4 Bewertungen

Schließen