13. Juli 2020

Arbeitszeugnis - Erwähnung von Burn-out ?

Wir sind im Klinch. Erwähnt ihr im Arbeitszeugnis, dass eine Führungskraft oder ein Mitarbeitender durch ein Burn-out abwesend war? und wenn ja, wie erwähnt ihr das?

Wie sind die Chancen, dass Ihr jemanden mit einer 'Burn-out-history' einstellt? Wie geht ihr da beim Recruiting/Onboarding vor? Spezielle Behandlung? oder entlässt Ihr die Person in der Probezeit wieder, wenn ihr im Nachhinein erfahrt, dass die Person bei einem anderen Arbeitgeber ein Burnout hatte?

2 Antworten

Als ehemals Betroffener würde ich sagen: Jein!

Die Wahrheitspflicht fordert, dass Sie eine möglicherweise längere, gesundheitsbedingte Abwesenheit erwähnen müsst. Nicht jedoch die Erwähnung, um was es sich gehandelt hat. Die "Erwähnungsgrenze" würde ich dort setzen, wo das Auskurieren des Burnouts die Kündigungsfrist wesentlich überschre...

Marc F.
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Zentral sind immer die Dauer und Häufigkeit der krankheits- bzw. burnout-bedingten Absenzen und die Beeinträchtigung und Auswirkungen auf die Leistungserbringung.

Das Wahrheitsprinzip wird nach schweizerischem Recht als das wichtigste Prinzip erachtet, welches primär beachtet werden sollte. Dennoch besteht in Ihrem Fall und bei Krankheiten generell ein Konflikt, der sich auch durch noch so geschickte Formulierungen in der Zeugnispraxis oft nur schwer lösen lässt.

Auf jeden Fall empfiehlt es sich auch, mit dem Mitarbeiter das Gespräch zu suchen, wie eine faire, wahre und wenn immer möglich dennoch wohlwollende Aussage formuliert werden kann und für den Betreffenden und seine weiteren Berufsziele akzeptabe...

None
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