09. Dezember 2020

Arbeitszeugnis bei Arbeitsunfähigkeit?

Wir haben aus Goodwill eine ehemalige Lernende ab Ausbildung für 5.5 Monate befristet übernommen um ihr die Möglichkeit zu geben in einen anderen Bereich reinzuschnuppern (Aug.-Dez).

Bereits während des 3 Lehrjahrs war sie 100% Krankgeschrieben bis und mit Lehrabschluss. Ab beginn der neuen Anstellung war sie ebenfalls 100% Krankgeschrieben bis vor 2 Wochen. Nun arbeitet Sie 20% im Homeoffice bis zum Austritt.

Ich bin dabei das Arbeitszeugnis zu machen. In den ursprünglich geplanten Aufgabenbereich wurde Sie nie eingeführt. Ist das in Ordnung, wenn ich ein Zeugnis erstelle über die ganze Dauer der Anstellung jedoch beim Aufgabengebiet nur die Aufgaben aufführe welche Sie in den 20% im Homeoffice gemacht hat für die letzten ca. 3 Wochen der Anstellung? Die Beurteilung von Leistung und Verhalten würde ich dann ebenfalls auf die Aufgaben während der Zeit im Homeoffice beziehen.

Ich plane nicht die Krankheit explizit zu erwähnen da der Vertrag von Anfang an befristet war und der Austritt somit nicht zwingend auf die Krankheit zurückzuführen ist.

Besten Dank für Euer Feedback.

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Ich kennen den Fall nicht und vielleicht könnte man mit mehr Details verstehen, weshalb ihr das gemacht habt.

Ich hätte sie nicht übernommen, oder hätte nach Ablauf der Sperrfrist gekündet (wenn das gemäss dem befristen Vertrag möglich gemacht worden wäre. "Dauert die Krankheit fort, kann das auf Ende xxxx befristete Arbeitsverhältnis auf Ende Monat gekündet werden."...oder so.)

Aber tempi pasati....

Aktuell würde ich davon abraten ein Arbeitszeugnis zu erstellen. Eine Arbeitsbestätigung sollte hier reichen.

Weshalb kein Zeugnis? Dieses bez...

Peter Z.
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Akzeptiert durch Author

Ich stimme Peter Z. zu, ich würde ebenfalls nur eine Arbeitsbestätigung ausstellen und kein Arbeitszeugnis, denn die Qualität der Arbeit können Sie aufgrund der kurzen Dauer, während der sie effektiv arbeitete (wenn auch im Home Office), gar nicht beurteilen. Falls Sie dennoch ein Arbeitszeugnis ausstellen wollen, müssen Sie die Dauer der Unterbrüche und den Grund dafür nennen. Das Bundesgericht verlangt, dass im Arbeitszeugnis lange Arbeitsunterbrüche erwähnt werden und zwar mit Grund des Unterbruchs, weil der Leser sonst ein falsches Bild über die Dauer der Arbeitserfahrung erhal...

Roy L.
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