Arbeitszeiterfassung mit Handy?
Ein Arbeitgeber lässt die Arbeitszeit per Handy erfassen. Die Handys mit der die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten erfassen sind Privat und der Arbeitgeber stellt weder alternativen zur Verfügung noch beteiligt er sich an den Kosten eines Handys wenn dies nicht vorhanden ist oder veraltet und vom Arbeitnehmer neu beschafft werden müssen. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
1 Antwort
Hallo
Die rechtliche Lage ist hier eigentlich recht klar zugunsten der Arbeitnehmenden.
Massgebend sind Art. 327 und 327a OR
Art. 327 Abs. 1 OR
Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Geräte stellen, die für die Arbeit nötig sind. Verlangt er, dass Mitarbeitende ihr eigenes Handy für die Zeiterfassung nutzen, braucht es dafür eigentlich ihr Einverständnis (Abs. 2).
Art. 327a OR
Der Arbeitgeber muss alle notwendig entstehenden Auslagen ersetzen (Abs. 1), und eine Abrede, won...