26. Februar 2026

Arbeitszeiterfassung - Ablage?

Wir haben seit 2026 eine elektronische Zeiterfassung. Die Ablage der Monatsrapporte erfolgt nur noch elektronisch. Dies in einem Ordner, auf den alle Zugriff haben.

Unsere Datenschutzbeauftragte findet dies nicht gut. Sie ist der Meinung, dass diese Monatsrapporte in einem geschützten Ordner vom HR abgelegt werden müssen. Ist dies so?

1 Antwort

Ja. Ein allgemeiner Zugriff für alle Arbeitnehmer ist mit Art. 6 und Art. 8 DSG sowie den Art. 2 – 4 DSV nicht vereinbar.

So muss die Bearbeitung der Daten verhältnismässig sein (Art. 6 Abs. 2 DSG). Verhältnismässigkeit bedeutet hier: Nur diejenigen ...

Ronald B.
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