28. August 2020

Arbeitsvertrag vom Hauptsitz?

Ein Unternehmen mit Hauptsitz Zürich und Töchterfirmen in Lausannen und Basel (vereinfachte Darstellung) möchte neu nur noch die Verträge zwischen Hauptsitz und Mitarbeiter abschliessen. Der Arbeitsort, welcher im Vertrag in einer Rubrik genannt wird, kann dann ZH, LS oder BS sein. Der Gerichtsstand ist immer Zürich.

Somit sollte Arbeitsweg im Lohnausweis geregelt sein, gleichfalls Kinderzulagenarbeitsort.

Spricht etwas gegen eine solche Lösung, haben wir was vergessen?

Danke für eure Mithilfe...

1 Antwort

Zumindest was den Gerichtsstand betrifft, funktioniert Ihre Lösung sicher nicht: Art. 34 ZPO sieht u.a. den Gerichtsstand am Ort, an dem der AN seinen gewöhnlichen Arbeitsort hat, zwingend vor. Sie können zwar im Arbeitsvertrag den Gerichtsstand vorsehen, er ist jedoch für den AN unbeachtlich.

Ohne das näher über...

Marc F.
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