22. Januar 2019

Arbeitsvereinbarung auf Stundenbasis ohne Kündigungsfrist - rechtlich OK?

Arbeitsverhältniss ist schriftlich folgendermaßen geregeld:

Titel: Vereinbarung

-Art der auszuführen Arbeit

-Stundenlohn (Inkl. eingerechneter Ferienanteil)

-Vermerk : Keine Kündigungsfrist

Wurde von AG und AN unterschrieben.

Die entsprechende Person hat jetzt ein Jahr mit diesem „Vertrag“ gearbeitet ( im Schnitt 8 Std. pro Tag ) und wurde jetzt auf den nächstfolgenden Tag gekündigt.

Kann mann die Kündigungsfrist wirklich aus einem Vertrag streichen?

1 Antwort

Guten Tag

Dieser Vertrag ist in mehrerer Hinsicht problematisch.

1. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat immer eine Kündigungsfrist. Die Regelung "Keine Kündigungsfrist" ist bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag unzulässig. Nur wenn der Arbeitsvertrag befristet ist, entfällt die Kündigungsfrist. Wenn die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag nicht oder falsch geregelt ist - wie hier - kommen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung (1. Dienstjahr: 1 Monat , 2.-9. Dienstjahr: 2 Monate, danach 3 Monate). Offenbar hat der AN bereits ein Jahr gearbeitet, somit befindet er sich im 2. Dienstjahr, d.h. eine Kündigungsfrist von 2 Monaten ist zu beachten.

Die sofortige Auflösung des Vertrages wäre nur zulässig, wenn es kein Arbeitsvertrag, sondern ein Auftrag wäre. Gemäss Ihren Informationen handelt es sich aber ziemlich sicher um einen Arbeitsvertrag.

2. Die Vereinbarung von Stundenlohn (inkl. Ferienanteil) ist nur in sehr eingeschränkten Grenzen zulässig. Gemäss Bundesgericht sind zwei Fälle möglich: erstens wenn das Arbeitsverhältnis sehr kurz ist (z.B. Arbeit für ein bestimmtes Projekt, das ein paar Wochen dauer...

Roy L.
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