13. November 2025

Arbeitgeberkündigung aus wirtschaftlichen Gründen - MA meldet sich krank - Vertrauensarzt ab wann?

Wir mussten einem Mitarbeitenden aus wirtschaftlichen Gründen kündigen - Ende Oktober unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist auf Ende Januar 2026. Bei Konflikten war es früher oft der Fall, dass er einige Tage “auf Krank” machte. Das war jeweils aber nur kurzfristig 1-2 Tage und hatte keine Konsequenzen unserer Seits nach sich gezogen. Er scheint gem. seinem Teams-Profil zur Zeit nicht in der Schweiz zu sein (andere Zeitzone) und reagiert nicht auf Anfragen/Telefonate unsererseits, obwohl wir dringende geschäftliche Fragen zu klären hätten.

Jetzt hat er uns ein Zeugnis zugestellt, in dem er für 2 Wochen krankgeschrieben ist - Die Krankschreibung ist eine “Arbeitsbezogene AUF”

  • sind wir jetzt schon berechtig einen Vertrauensarzt zu verlangen? Auf welchen OR Artikel kann ich mir hier stützen?
  • dürfen wir den Termin direkt abmachen und anordnen per Email und Einschreiben - gibt es da Vorlauf-Fristen die einzuhalten sind? also Termin erst in 2-3 Tagen nach erhalt o.ä?
  • Verlängert sich die Kündigungsfrist (da Kündigung Arbeitgeber) auch im Falle einer Arbeitsplatzbezogenen AUF oder nur wenn generell arbeitsunfähig?

1 Antwort

Wenn objektive Gründe bestehen, am vorgelegten Arztzeugnis zu zweifeln (z.B. plötzliches Auftreten der Krankheit nach Kündigung, auffällige Muster), darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordern, sich auf Kosten des Arbeitgebers von einem vom Arbeitgeber bestimmten (Vertrauens-)Arzt untersuchen zu lassen. Basis: Treuepflicht des Arbeitnehmers (Art. 321a OR) und Wei...

Ronald B.
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