Arbeiten während Unfall?
Eine Mitarbeiterin, die im Reinigungs- und Betreuungsdienst arbeitet hat den rechten kleinen Finger gebrochen. Sie ist 100% krankgeschrieben und auf dem Arztzeugnis steht, dass sie die rechte Hand bis auf weiteres nicht belasten darf.
Nun will sie ab sofort wieder im Betreuungsdienst arbeiten, wo sie die Hand nicht braucht (sie ist Linkshänderin)? Darf sie das? Dürfen wir ihr das als Arbeitgeber erlauben? Müssen wir die Unfallversicherung darüber informieren?
2 Antworten
Wie erwähnt soll der Arzt das bestätigen, dass der Gesundungsprozess nicht gefährdet ist.
Dann mit der Versicherung abmachen, dass man rückwirkend die Arbeitsunfähigkeit ermittelt, welche durch den Verzicht auf die rechte Hand erfolgte. Als z.B. arbeitet sie 100% und durch die Hand leistet sie ...
Meine Empfehlung wäre, dass sie mit dem aktuellen Arztzeugnis, welches eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, vorerst nicht arbeitet. Sie sollte mit ihrem Arzt klären, ob die konkrete Tätigkeit im Betreuungsdienst trotz der Verletzung ausgeübt werd...