Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit?
Hallo zusammen
Ein verunfallter Mitarbeiter war zuerst 100% arbeitsunfähig und blieb der Arbeit fern. Seit letzter Woche lautet das Arztzeugnis auf 80% Arbeitsunfähigkeit und 20% Belastbarkeit (mit Vermerk ‘Organisatorisches und Büroarbeiten möglich’). Ich habe nun zufällig erfahren, dass er trotzdem 100% anwesend ist und Hilfsarbeiten ausführt. Dazu ist zu sagen, dass wir ein Gartenbaubetrieb sind und wir ihm keine Büroarbeiten anbieten können. Er ist also 100% auf der Baustelle und versucht mitzuarbeiten, soweit es geht (wir haben zurzeit einen Personalengpass). Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Ich habe ihm schon gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin und wir mit der Suva Probleme bekommen, wenn wir uns nicht an das Arztzeugnis halten und ihn dadurch einem Risiko aussetzen. Und was mache ich mit den Tagen von letzter Woche, an denen er bereits vollzeitig gearbeitet hat? Ich nehme an, dass wir ihm dafür den vollen Lohn zahlen und die Suva entsprechend informieren müssen?
Danke vielmals für eure Antwort.
Liebe Grüsse Tanja
1 Antwort
Das Commitment des Arbeitnehmers ist natürlich schön, besonders bei einem Personalengpass, aber man muss hier die längerfristige Perspektive einnehmen.
Der Grad der attestierten Arbeitsunfähigkeit umfasst nicht nur die eigentliche Arbeitsunfähigkeit (offenbar kann er mehr leisten als attestiert), sondern auch den Genesungsaspekt.
Bei einer Verschlechterung (oder Nicht-Verbesserung) des Gesundheitszustands infolge der übermässigen Arbeitsleistung kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder ganz verweigern, insbesondere bei einem Rückfall oder Folgeunfall.
Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht (Art. 328 OR) verpflichtet, den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Eine Arbeit über die bescheinigte Belastbarkeit hinaus kann eine Verletzung der Fürsorgepflicht darstellen.
Ein Arbeitgeber, d...