Arbeit auf Auftrag - Selbständigkeit nicht anerkannt, muss ich AHV abrechnen?
Ich habe eine kleine Einzelfirma für einen Auftrag angeheuert. Die Einzelfirma, eine Person, ist Teilselbständig und rechnet selbst ab. Die AHV hat sie aber nicht als selbständig anerkannt, weil das Einkommen unter 2500 Fr. pro Jahr liegt. Muss ich dieser Person nun AHV abrechnen oder kann ich einfach die Rechnungen bezahlen und die Person muss selbst schauen?
1 Antwort
Was heisst “Teil-Selbständig”?
Keine Anerkennung als Selbständigerwerbender? Dann rechnet die Person eben nicht selber ab und da ihr (Firma?) als Auftraggeber auch eine Zahlung leistet, gilt diese Person als Unselbständigerwerbender.
Ergo: Ihr habt ihn im Lohnsystem aufzunehmen und die üblichen A...