14. Oktober 2020

Anstellungsverhältnis vor Eintritt kündigen?

Wie sieht es arbeitsrechtlich aus, wenn jemand ein Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet hat, in der Zwischenzeit hat er jedoch eine bessere Stelle gefunden und will das Arbeitsverhältnis vor Stellenantritt kündigen. Mit welchen Konsequenzen muss der AN rechnen?

Danke

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Ja, die Kündigung ist zulässig. Ein Arbeitnehmer darf den Arbeitsvertrag kündigen, bevor er die Stelle antritt.
Das Arbeitsverhältnis endet dann auf den frühestmöglichen Kündigungstermin. Ist im Arbeitsvertrag nichts anderes vorgesehen, dauert die Probezeit einen Monat. Während dieser Zeit gilt (sofern nichts anderes vereinbart ist) eine verkürzte Kündigungsfrist von sieben Tagen.
Auch bei einer Kündigung vor Stellenantritt muss der Arbeitnehmer also diese Siebentagefrist beachten.
Fazit: Er muss theoretisch die Stelle antreten und einige Tage arbeiten. Umstritten ist, ob er während sieben oder acht Tagen für den Arbeitgeber tätig sein muss.
Ein solcher Stellenantritt ist allerdings kaum sinnvoll. Auch der Arbeitgeber hat kein Interesse daran, einen neuen Arbeitnehmer einzuführen, der nicht bleiben will.
Arbeitgeber sind deshalb in der Regel damit einve...

Sonja S.
1 Bewertung

Schließen