17. November 2025

Anstellung zu 80%, Arbeit 100%: Ferien oder Mehrstunden, wie vertraglich regeln?

Wir werden per 01.01.2026 jemanden zu 80% anstellen. Der Vertrag wird für 80% ausgestellt und ebenfalls wird der Lohn so berechnet. Speziell ist, dass die Person aber zu 100% arbeitet. Unklar ist, ob diese Stunden als zusätzliche Ferien gelten dürfen oder Mehrstunden sind. Hier stellt sich uns nun die Frage, wir wir dies formulieren und abwickeln.

. 100% Ferien gutschreiben bei Sollzeit 100% im System?

. 80 % Ferien gutschreiben bei Sollzeit 80% im System?

. gibt es andere Lösungen?

welcher Weg ist rechtlich korrekt?

Grundsätzlich möchten wir der Person mehr Ferien geben im Kalenderjahr. Ziel ist auch, dass die mehrgeleisteten Stunden innerhalb des laufenden Kalenderjahres bezogen werden.

Danke für eure Antworten.

3 Antworten

Hallo zusammen

eine Ergänzung zur Info von Yvonne.

Es gibt den häufigen Fall, dass jemand eine Einschränkung hat und deshalb nicht die Leistung zu 100% erbringen kann. Meistens Rückkehrer aus Unfall oder Krank.

Da ist es meist so, dass sie länger arbe...

Peter Z.
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Ob ein Gericht, wenn es so weit kommt, feststellt, dass eine konkludente Vertragsänderung vorliegt, beide Parteien also stillschweigend von einem 100 % Arbeitspensum ausgehen, und deshalb eine Lohnnachzahlung der 20 % anordnet, oder ob ein Gericht keine konkludente Vertragsänderung feststellt, sondern die Mehrarbeit als Überstunden qualifiziert, die - mangels einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung - gemäss Art. 321c Abs. 3 OR ausbezahlt werden müssen, kann hier offen bleiben.

Sicher ist, dass (zusätzlich geleistete) Arbeitsstunden keine Ferien sein können; Fer...

Ronald B.
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Grüezi :-)

Sehr gute Frage – und in der Praxis kommt diese Konstellation häufiger vor, als viele denken. Hier eine praxisnahe Antwort – inklusive Tipps zur korrekten, einfachen Lösung:

1. Anstellung zu 80 %, Arbeit aber 100 % – wie regeln?

Grundsätzlich gilt:

  • Wer 80 % angestellt ist, hat Anspruch auf Lohn, Sozialleistungen und Ferien im Umfang von 80 %.
  • Wenn effektiv 100 % gearbeitet wird, entstehen systematisch Mehrstunden bzw. Überstunden (und ggf. Überzeit), nicht zusätzlicher Ferienanspruch.
  • Es ist nicht zulässig und nicht im Sinn des Gesetzgebers, dass die Person offiziell zu 80 % angestellt wird, aber faktisch regelmässig 100 % arbeitet und die „zusätzlichen“ Stunden einfach als Ferien umgewandelt werden. (aber dass muss ich dir wohl nicht sagen ;-))

Warum nicht einfach gleich 100 % anstellen?

  • Das würde die Arbeitszeit, den Lohn, alle Sozialversicherungen und den Ferienanspruch sauber und transparent regeln.
  • Eine 80 %-Anstellung mit 100 % Arbeitsleistung ist rechtlich und steuerlich problematisch: Sie kann als Umgehung von Arbeitsrecht, Sozialversicherung und ggf. Steuern betrachtet werden.
  • Auch die Abrechnung (z.B. Unfallversicherung, BVG, EO, AHV) wird durch eine klare 100 %-Anstellung erheblich vereinfacht.

2. Wie ist es korrekt zu handhaben?

  • Korrekte Lösung:
    Wenn eine Person regelmässig 100 % arbeitet, sollte sie auch zu 100 % angestellt werden. Nur so stimmen alle Ansprüche (Lohn, Sozialabgaben, Ferien, BVG etc.) und das Vertragsverhältnis ist sauber.
  • Wird trotzdem ein 80 %-Vertrag geschlossen und 100 % gearbeitet:
    • Die zusätzlichen Stunden sind Mehrstunden oder Überstunden und müssen entsprechend dem OR (Art. 321c) entweder mit Freizeit oder Lohn (mit Zuschlag) kompensiert/ausbezahlt...
Yvonne R.
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