06. Februar 2018

Anstellung einer Person aus den USA für Fachspezialisten-Stelle in ZH - was muss beachtet werden?

2 Antworten

Falls die Frage auf die Kulturdifferenzen abzielt liegt Annette Nimzik sicherlich richtig.

Wobei die gewählten Schlagworte tendenziell eher auf die Prozessabwicklung des Hiring Prozess für einen Angehörigen eines Drittstates abzielt. Falls dem so ist, gäbe es diesbezüglich ein paar Bedingungen welche eingehalten werden müssen, da sonst keine Arbeits- und dementsprechend keine Aufenthaltsbewilligung für den Hire ausgestellt werden wird.

Folgende Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt werden (die Abhandlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

Ein intensiver Search für die zu besetzende Position musste durchgeführt werden und dieser muss belegbar sein. Die Stelle muss über den Job-Room/Treffpunkt-Arbeit, sowie über die Europäische Plattform "EURES" für mindestens (absolutes Minimum, es empfiehlt sich die Stelle über 2-3 Monate ausgeschrieben zu halten) ein Monat ausgeschrieben werden. Des Weiteren ist zu empfehlen die Stelle zusätzlich auf einer einschlägigen Plattform für diese Profile auf EU/EFTA Ebene auszuschreiben. Sämtliche Belege für die Ausschreibung müssen aufbewahrt und später vorgewiesen werden können. Die Ausschreibung ist idealerweise mit Screen Shots zu dokumentieren.

Ein...

Philipp D.
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Wenn es sich um eine in Amerika sozialisierte Person handelt, dann sollte sich die Schweizer Führungskraft (Vorgesetzte/r) sich der Auswirkungen einer amerikanischen Sozialisation versus einer europäischen Sozialisation auf die Führung bewusst s...

Annette N.
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