10. Juli 2026

Annahme Telefongespräche?

Folgende Situation. Kleines KMU mit 12 MA welche im Büro Arbeiten. Davon 4 MA im Administrativen Bereich und die restlichen MA Technik und Entwicklung. Wenn Telefone z.B. von Kunden eingehen und die Admin ist besetzt werden diese nach viermaligen Leuten im Ring Ruf an die Techniker weitergeleitet, was von Grund auf schon störend ist, den Arbeitsfluss massiv behindert und nicht in den Aufgabenbereich der Techniker fällt . Da sich Kunden beschwert haben dass sie niemanden erreichen, hat der Chef jetzt veranlasst das alle Telefonverbindungen getrackt werden und fehlbare eine Verwarnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung erhalten. Wie sieht hier die Rechtslage aus ?

1 Antwort

Ein Arbeitgeber darf beispielsweise auswerten: Anzahl angenommener und verpasster Anrufe, Zeitpunkt der Anrufe, Dauer der Gespräche, Erreichbarkeit.
Dies ist zulässig, wenn es einem berechtigten betrieblichen Zweck dient (z.B. Sicherstellung der Erreichbarkeit oder Organisation des Betriebs).

Allerdings gelten klare Grenzen:

Die Mitarbeitenden müssen vorgängig informiert werden.
Die Überwachung muss verhältnismässig sein.
Sie darf nicht primär der Verhaltens- oder Leistun...

Ronald B.
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