17. August 2023

Änderungskündigung

Wie ist die Rechtslage bei folgendem Fall:

Ein Mitarbeiter ist in einem Praktikum angestellt zu 50% mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten. Man hat ihm nun einen neuen Praktikumsvertrag per 01.10.23 mit einem Pensum von wiederum 50% angeboten, weil man zufrieden mit ihm war. Dieser neue Vertrag wurde auch schon von beiden Parteien unterzeichnet. Nun ist der MA plötzlich total unzuverlässig und oft krank. Dann wenn man ihn braucht, ist er nie da. Man möchte ihn dementsprechend loswerden. Im Moment hat er wieder ein Arztzeugnis bis und mit 20.08.23. Wäre folgendes Vorgehen rechtlich korrekt?

  • Ab 21.08.23 aussprechen der Änderungskündigung (nach der Krankheit)
  • Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist (heisst bis 21.11.23)
  • Der bereits unterschriebene, neue Arbeitsvertrag per 01.10.23 entfällt somit
  • Würde er ab dem 22.11.23 die neue Funktion mit den entsprechenden Anstellungskonditionen annehmen, hätte er eine neue Probezeit von 1 Monat. In dieser Zeit könnte man das Anstellungsverhältnis beenden, da in der Probezeit keine Sperrfristen gelten, im Falle, wenn er krank werden sollte.

Bitte um eure rasche Hilfe!

Vielen Dank bereits im Voraus.

2 Antworten

Es ist wohl Schade, dass sich der MA so entwickelt hat und ich gehe davon aus, dass ihr das hinterfragt und geprüft habt. (Krankheitsfall in der Familie, Zuwachs in der Familie, andere Probleme,....)

Wenn man sich für die Trennung entschieden hat, so wäre hier die Aufhebungsvereinbarung (nicht verwechseln mit Freistellungsvereinbarung) zu wählen.

Ihr hebt das Arbeitsverhältnis zum Tage X auf. Alle Leistungen, welche der MA während einer ordentl...

Peter Z.
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Wenn man ihn “loswerden” will, ist eine Änderungskündigung nicht das richtige Mittel, da man mit einer Änderungskündigung signalisiert, den Arbeitnehmer eigentlich behalten zu wollen: Man kündigt den bestehenden Vertrag ordentlich und bietet gleichzeitig einen neuen Vertrag mit anderen Konditionen an.

Man kann in einem neuen Vertrag keine neue Probezeit vereinbaren, wenn di...

Ronald B.
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