Änderungskündigung und Sperrfristen?
Liebe HR Community
Gelten die normalen Sperrfristen auch bei einer Änderungskündigung, wenn der Mitarbeitende während der Kündigungsfrist zwei Tage arbeitsunfähig ist?
Mir wurde soeben gesagt, dass dies nicht verbindlich sein und OR Art. 336c tretet in diesem Fall nicht in Kraft. (Info vom RAV)
Ich kann dies aber nicht nachvollziehen. Ist dies wirklich so?
Vielen Dank für euer Feedback!
1 Antwort
Es kommt, zum einen, etwas darauf an, wie die Änderungskündigung formuliert wurde:
- Bei der echten Änderungskündigung kündigt eine Partei das Arbeitsverhältnis ordentlich, verbindet ihre Kündigungserklärung aber gleichzeitig mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.
Hier gilt der zeitliche Kündigungsschutz gemäss Art. 336c OR.
- Bei der unechten Änderungskündigung gibt die kündigende Partei der anderen Partei zuerst die Möglichkeit, die vorgeschlagene Änderung zu akzeptieren. Wird der Änderungsvorschlag nicht akzeptiert, so folgt die ordentliche Kündigung separat. Dies heisst, dass es gar nie zu einer Kündigung des Arbeitsv...