Alkohol am Arbeitsplatz?
Hallo zusammen
Ich habe von drei unabhängigen Personen, darunter zwei Führungskräfte, die Information erhalten, dass wir in der Abteilung Unterhalt zwei Mitarbeitende haben, die am Arbeitsplatz Alkohol konsumieren oder alkoholisiert am Arbeitsplatz erscheinen. Dies u.a. auch beim 24/7 Pikett-dienst.
Den direkten Vorgesetzten habe ich mit diesen Aussagen konfrontiert, er hat davon nichts mitbekommen. Dass einer der beiden bereits eine Aktennotiz im Personaldossier hat, habe ich erst nachträglich festgestellt (bin neu im Unternehmen).
Da wir ein produzierendes Unternehmen sind, sehe ich hier ein klares Arbeitssicherheitsrisiko. Beweise haben wir leider nicht. Auch steht in unseren Reglementen nichts zum Thema Alkohol am Arbeitsplatz.
Was ist in einem solchen Fall das beste Vorgehen? Habt ihr zu diesem Thema Erfahrungen oder ein Best Practice Vorgehen? 
Besten Dank für eure Unterstützung. 
Bea
1 Antwort
Liebe Bea
Deine Sorge ist absolut berechtigt. Alkohol am Arbeitsplatz – gerade im Produktionsumfeld oder beim Pikett/24/7-Dienst – ist nicht nur ein persönliches, sondern vor allem ein Arbeitssicherheits- und Haftungsrisiko. Das Thema verlangt einen klaren, aber auch besonnenen Umgang.
Hier ein bewährtes Vorgehen aus der Praxis:
1. Sofortige Risikoabwägung & Schutzpflicht
- Im Zweifel steht Arbeitssicherheit an erster Stelle. Wenn akute Gefahr besteht (z.B. Alkoholkonsum im Schichtbetrieb, Maschinenbedienung, Pikett), sollte der/die Mitarbeitende sofort aus der Gefahrenzone genommen und eine Arbeitsfähigkeit überprüft werden – notfalls auch kurzfristig.
 - In der Schweiz ergibt sich das direkt aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und den Vorgaben des UVG (Unfallversicherungsgesetz).
 
2. Hinweise ernst nehmen – keine “Beweislast”, aber Sorgfalt
- Mehrere Hinweise (auch von Führungskräften) müssen ernst genommen werden, auch wenn es noch keine “handfesten Beweise” gibt.
 - Sprich das Thema sachlich, ohne Vorverurteilung, mit dem direkten Vorgesetzten erneut an. Es ist seine Führungsaufgabe, die Situation zu beobachten und bei konkreten Anhaltspunkten ein klärendes Gespräch mit den betroffenen Personen zu führen.
 
3. Gespräch mit den Betroffenen
- Falls es erneut Hinweise gibt, ein persönliches, wertschätzendes, aber klares Gespräch mit den Betroffenen führen („Mir liegen Hinweise vor... Ich möchte das offen ansprechen und Sie hören.“).
 - Es geht um Schutz, nicht um Strafe – Signal senden: “Uns geht es um Ihre Gesundheit und die Sicherheit aller.”
 
4. Dokumentation
- Alle Beobachtungen, Gespräche und Massnahmen dokumentieren (z.B. Aktennotiz im Personaldossier).
 - Sollte es zu Konsequenzen kommen (Abmahnung, Freistellung, Suchtberatung), ist die saubere Dokumentation entscheidend.
 
5. Fehlende Regelung: Jetzt handeln
- Auch wenn es bislang kein explizites Reglement gibt, ist Alkoholkonsum im sicherheitsrelevanten Betrieb ein klarer Verstoss gegen die allgemeine Arbeitssicherheitspflicht.
 - Du solltest das Thema zum Anlass nehmen, das Reglement zu ergänzen (Alkohol-/Suchtmittelrichtlinie, ggf. “0-Promille” für sensible Bereiche).
 
6. Unterstützung anbieten
- Gerade wenn bereits eine Aktennotiz besteht, kann auch Unterstützung angeboten werden (Suchtberatung, Betriebsarzt, externer Coach).
 - Das zeigt Fürsorge und nimmt dem Thema das Tabu.
 
7. Prävention & Kommunikation
- Nutze die Gelegenheit, im Unternehmen allgemein und ohne einzelne Fälle zu erwähnen, das Thema Arbeitssicherheit und Umgang mit Suchtmitteln transparent zu thematisieren.
 - Schulungen für Führungskräfte helfen, Anzeichen früh zu erkennen und korrekt zu r...