29. Januar 2019

AHV/ALV Abzug bei Geschäftswagen mit Privatnutzung?

Wenn jemand ein Geschäftsauto hat, rechnen wir die 0.8 % vom Anschaffungsweg zum Bruttolohn. Vermindert wird dieser Betrag um diejenige Summe, die der Mitarbeitende selber bezahlt.

Das heisst, dass nur die Differenz steuerwirksam ist und wurde so auch vom Steueramt Solothurn bestätigt.

Wie verhält es sich nun mit dem AHV/ALV-Beitrag. Muss da ebenfalls nur die Differenz aufgerechnet werden oder zählen da die 0.8 % unabhängig vom Privatanteil, welcher ein Mitarbeiter leistet?

1 Antwort

Guten Tag

Mit den Sozialversicherungsabzügen verhält es sich gleich wie mit den Steuern, d.h. es...

Roy L.
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