Abzug Krankheit?
Wenn unsere Mitarbeiter aufgrund Krankheit ausfallen, haben Sie 20% Lohnabzug an diesem Tag, ist das so gängig oder machen wir etwas was gar nicht verbreitet ist?
Wir haben eine KTG Versicherung, diese wird zu 50% von uns und 50% vom Arbeitnehmer bezahlt. Diese deckt einen Lohnausfall bei Krankheit bis zu 720 Tagen.
1 Antwort
Wenn man eine Krankentaggeldlösung hat, muss diese für die Arbeitnehmer mindestens so gut sein, wie die gesetzliche Regelung (Art. 324a Abs. 4 OR).
Ob dies zutrifft, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist deshalb schwierig zu beurteilen, weshalb es hin und wieder zu diesbezüglichen Gerichtsverfahren bis ans Bundesgericht kommt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die namhaften Krankentaggeldversicherer mittlerweile wissen, wo die Grenzen der Gleichwertigkeit verlaufen und ihre Kunden entsprechend beraten.
20 % Lohnabzug ist eher unüblich, aber grundsätzlich möglich, falls schriftlich vertraglich vereinbart. Üblicher ist, dass der Arbeitgeber während der Wartefrist (=...